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Beschluss B22.03.01: Änderung der Geschäftsordnung

Autorenbild: Paul Friedrich
Paul Friedrich
14. Apr. 2022
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Mai 2022

Der Jugendbeirat Tutzing hat in seiner Sitzung am 9. April folgenden Beschluss einstimmig und mit zwei Dritteln der Mitglieder des Jugendbeirates gefasst.


Wir, der Jugendbeirat Tutzing, ändern unsere Geschäftsordnung gem. § 10 Geschäfts- ordnung des Jugendbeirates Tutzing wie folgt: Ursprünglicher Text: § 1 VIII 2 GOJB: Es ist zu begründen, weshalb der Regelfall des Absatz 5 nicht zweckmäßig ist und eine sofortige Behandlung geboten ist. Neuer Text: § 1 VIII 2 GOJB: Es ist zu begründen, weshalb der Regelfall des Absatz 7 nicht zweckmäßig ist und eine sofortige Behandlung geboten ist. (Ohne Hervorhebung in der GO)



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