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AutorenbildPaul Friedrich

B22.06.13: Haushaltsantrag

Der Jugendbeirat Tutzing hat in seiner Sitzung am 23. September folgenden Beschluss einstimmig gefasst. Der Schatzmeister wurde gem. § 7 Abs. 5 Geschäftsordnung gehört. Der Jugendbeirat beantragt im Gemeinderat für den Jugendbeirat im Haushalt des Jahres 2023 folgende Mittel einzustellen.

(Die einzelnen Posten finden sich in der angehängten PDF-Datei)

Es soll versucht werden, den Punkt 2. c) über das in der E-Mail vom 20. September 2022 dargelegte Förderprogramm des Deutschen Kinderhilfswerk zu finanzieren. Der Vorsitzende, seine 1. Stellvertreterin und der Schatzmeister werden mit der näheren Ausgestaltung/Beantragung beauftragt. Der Vorsitzende und der Schatzmeister, bei Notwendigkeit der Vertretung die 1. Stellvertreterin, werden gem. § 4 Abs. 1 GO mit der Begründung und Verhandlung der Haushaltsmittel im Gemeinderat beauftragt.



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