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B23.13.02: Jugendzentrum

Autorenbild: Paul FriedrichPaul Friedrich

Der Jugendbeirat Tutzing hat in seiner Sitzung am 25. Oktober folgenden Beschluss einstimmig gefasst.

Für die offene Jugendarbeit hat eine hauptamtliche Person oberste Priorität, die für eine örtliche Jugendarbeit zuständig ist.

Sobald diese gefunden wurde, ist es wichtig, dass ein Jugendzentrum in Tutzing etab- liert wird, sodass sich alle Tutzinger Jugendlichen erreicht fühlen. Dies wird am ein- fachsten auf neutralem Boden und mit neutraler Werbung erreicht. Namentlich: eine Werbung für das Jugendzentrum sollte weder vom Jugendbeirat noch von der JM, noch von anderen aktiven Vereinen in Tutzing kommen, sondern besser direkt vom Rathaus. Ebenso sollte das Jugendzentrum auf neutralem Boden etabliert werden. Hierfür bietet sich die Rathaustenne an.



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